Drohende Verjährung kostengünstig unterbrechen

Bei höheren Forderungen aus Werkverträgen - meistens am Bau -stellt sich oft ein ganzer Fragenkomplex. Als erstes gilt zu klären, wann die Verjährung eintritt, denn nach Eintritt der Verjährung ist fast gar nichts mehr zu machen. Die Verjährung selbst ist allerdings nur durch die Klage zu unterbrechen. Die Klage über den vollen Werklohn wäre oft sehr teuer. So ist es oft besser, die Klage lediglich auf Beweissicherung im selbständigen Beweisverfahren zu richten. Das Beweisverfahren unterbricht die Verjährung nämlich ebenso wie die Klage. Es ist allerdings darauf zu achten, dass die Beweissicherung auf alle Mängel bezogen wird. Nur hinsichtlich der jeweiligen Beweisanträge tritt Unterbrechung der Verjährung ein (OLG Hamm v. 30.05.2011 Az: 17 U 152/10).


Eingestellt am 01.08.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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