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Entziehung der Fahrerlaubnis schon bei acht Punkten möglich
War schon einmal die Fahrerlaubnis wegen zu hoher Punktezahl erreicht worden, so kann die Fahrerlaubnis auch deutlich unter der 18- Punkte Grenze entzogen werden. Dies gilt vor allem dann, wenn der Fahrer kurz nach der Wiedererlangung der Fahrerlaubnis erneut Punkte sammelt (OVG Münster, Beschl. v. 29.06.2011- 16 B 212/11).
Eingestellt am 30.09.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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