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Europäischer Gerichtshof setzt Meinungsfreiheit in Deutschland durch
Der 49-Jährigen Altenpflegerin Brigitte Heinisch wurde erst vom europäischen Gerichtshof Recht gegeben. Alle deutschen Gerichte, einschließlich dem Bundesverfassungsgericht hatten Frau Heinisch abgewiesen. Frau Heinisch hatte schwere Missstände bei ihrem Arbeitgeber, der Klinikkette Vivantes angeprangert. Daraufhin war ihr gekündigt worden. Die Richter hielten zur Klinik und bestägigten die Kündigung. Die Meinungsfreiheit ließen sie außer Betracht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte musste die deutschen Richter daran erinnern, dass die Meinungsfreiheit auch in Deutschland gilt.
Eingestellt am 21.07.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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