Fehlende Umlagevereinbarung macht Betriebskostenabrechnung nicht unwirksam

Der Bundesgerichtshof vertritt die Ansicht, dass eine Betriebskostenabrechnung nicht unwirksam wird, selbst wenn es weder eine Umlagevereinbarung noch eine wirksame Vereinbarung einer Pauschale gibt (BGH v. 18.05.2011 VIII ZR 240/10).


Eingestellt am 25.07.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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