Fernbleiben bei Gericht und Ordnungsgeld

Nicht so selten kommt es vor, dass Beteiligte an einem Gerichtstermin trotz Ladung nicht teilnehmen. Die Gerichte verhängen dann Ordnungsgelder gegen den nicht erschienenen
Beteiligten. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass ein Ordungsgeld gegen eine Partei (Kläger oder Beklagter) nur verhängt werden darf, wenn das unentschuldigte Ausbleiben die Sachaufklärung erschwert und dadurch den Prozess verzögert. Ein Ordnungsgeld kommt nicht in Frage, wenn eine gütliche Beilegung des Streites scheitert und die Erledigung der Sache eine Beweisaufnahme in einem gesonderten Termin erfordert (
BGH Beschluss v. 22.06.2011 - I ZB 77/10).


Eingestellt am 27.09.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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