Fronleichnahm in Thürigen ist kein (gesetzlicher) Grund zum Feiern

Literatur über richtige Fristberechnung gibt es tonnenweise. In einem Land mit mehreren Staatsreligionen in konfessionell unterschiedlichen Einzelstaaten führt das schnell zur Konfusion. So musste das Bundesarbeitsgericht entscheiden, dass der Fronleichnahmstag in Thüringen kein gesetzlicher Feiertag ist und die Frist daher nicht erst am nächsten Werkstag danach endet, sondern direkt an Fronleichnahm (BAG, Beschl. v. 24.08.2011 - 8 AZN 808/11).


Eingestellt am 27.09.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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