GPS- Überwachung des Ehepartners unzulässig

Dem eifersüchtigen Ehepartner zu entkommen ist mituntersch schwer aber nicht unmöglich. Wer einen GPS-Peilsender an seinem Auto feststellt, der kann sich wehren. Es ist in Deutschland nicht erlaubt, seinen Ehepartner auf diese Art zu überwachen. Vielmehr kann sich der Spion sogar strafbar machen (LG Lüneburg v.28.03.2011 Az: 26 Qs 45/11. Das Datenschutzgesetz wird verletzt. Anderslautende Fundstellen im Internet begründen für Detekteien gefährliche Rechtsirrtümer.


Eingestellt am 25.07.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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