Internet Verkaufsplattformen erheblich geschwächt

Für Markenrechtsverletzungen sollen Verkaufsplattformen zukünftig ausnahmslos haften. Dies gelte umso mehr, als die Plattform den Verkäufern noch aktiv hilft, zum Beispiel durch Optimierungen (Pressemitteilungen des EuGH Nr. 69 v. 12.07.2011). Mit solchen Entscheidungen besteht schlicht die Gefahr, dass Verkaufsplattformen unmöglich werden. Die Prüfung, was alles "markenrechtlich unzulässig" ist, dürfte betriebswirtschaftlich unwirtschaftlich sein, weil dazu ein unbezahlbares Heer von juristischen Angestellten erforderlich wird. Mit solchen Entscheidungen zeigen Behörden und Gerichte allenfalls, wie weit sie von der Marktwirtschaft entfernt sind.


Eingestellt am 25.07.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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