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Kassenärzte als Amtsträger
Richter und höhere Beamte halten eine weitgehende Verbeamtung der gesamten Gesellschaft sehr oft für erstrebenswert. Blickt man auf deren Ausbildung, so ist das mehr als verständlich. So wird die Forderung von Karl Marx nach einer Verstaatlichung allen Lebens mehr und mehr in die Praxis umgesetzt. Nun ist zu befürchten, dass der Bundesgerichtshof auch Kassenärzte als "Amtsträger" ansehen wird, um sie besser bestrafen zu können. § 299 StGB verlangt nämlich für eine härtere Bestrafung einen Amtsträger als Täter. Was liegt näher, als einen Arzt als Amtsträger zu betrachten, denn schließlich ist er ja schon durch eine Unzahl von Vorschriften an die Krankenkassen gebunden. Auf diese Art wird die schleichende Sowjetisierung vorangetrieben. Natürlich würde so auch ein rückwirkendes Gesetz geschaffen. Denn kein freier Arzt wusste bisher, dass er auch Beamter ist. Rückwirkende Gesetze sind seit dem Natinalsozialismus zwar verboten, erscheinen aber sehr zweckmäßig. Und der Zweck heiligt bekanntlich die Mittel.
Eingestellt am 01.08.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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