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Kein Kita-Platz – Stadt muss Kosten für Privatbetreuung ersetzen
Kind hat ab vollendetem zweiten Lebensjahr gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz
Ab dem vollendetem zweiten Lebensjahr, hat ein Kind einen gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Kann eine Stadt diesen Platz nicht zur Verfügung stellen, so dass eine Mutter gezwungen ist, das Kind in einer privaten Betreuungseinrichtung unterzubringen, muss die Stadt die Kosten hierfür erstatten. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.
Eingestellt am 12.06.2012 von Rechtsanwalt Bosche