Keine Fahrerlaubnisentziehung ohne Einsicht in Unterlagen zum Gutachten

Die Fahrerlaubnisbehörde entzieht immer wieder Fahrerlaubnisse, ohne dem Betroffenen die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Akten zu verschaffen. So kann sich der Betroffene natürlich nicht zur Wehr setzen oder rechtlich einlassen. In diesen Fällen kommt eine Entziehung der Fahrerlaubnis nicht in Betracht (VG Osnabrück, Beschl. v. 7.03.2011 6 B 19/11).


Eingestellt am 30.09.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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