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Lauschangriff
Ermittlungsbhörden versuchen erneut einen Lauschangriff auf das vertrauliche Wort.
Nachdem der große Lauschangriff auf Rechtsanwälte, Geistliche und weitere Berufsgruppen vor dem Bundesverfassungsgericht gestoppt wurde, versuchen die Behörden einen erneuten Lauschangriff. Per Gesetz soll - mit leicht verändertem Wortlaut - erneut auf die Geheimnisse der Rechtsanwälte zugegriffen werden. Anstatt
Ermittlungsergebnisse zu erarbeiten, will man lieber bei Anwälten und Geistlichen das gesprochene Wort schnorren. Bei Anwälten will man simpel das Telefon überwachen und dann allen Anrufern den Prozess machen. Anders müssten sich die Damen und Herren Ermittlerinnen und Ermittler ja aus ihren Großbüros heraus bewegen und ermitteln. Aber das wäre ja mit Arbeit verbunden. Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht diesem Begehren erneute einen Riegel vor schiebt. Am liebsten würde man natürlich genau die Begründung lesen: Ermittelt wird durch Arbeit und nicht durch Schnorren !
Ermittlungsergebnisse zu erarbeiten, will man lieber bei Anwälten und Geistlichen das gesprochene Wort schnorren. Bei Anwälten will man simpel das Telefon überwachen und dann allen Anrufern den Prozess machen. Anders müssten sich die Damen und Herren Ermittlerinnen und Ermittler ja aus ihren Großbüros heraus bewegen und ermitteln. Aber das wäre ja mit Arbeit verbunden. Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht diesem Begehren erneute einen Riegel vor schiebt. Am liebsten würde man natürlich genau die Begründung lesen: Ermittelt wird durch Arbeit und nicht durch Schnorren !
Eingestellt am 23.06.2008 von Rechtsanwalt Bosche
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