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		<title>Kommentare zu Mietrecht: Keine kurze Verjährung für Mieter </title>
		<link>http://www.rechtsanwaltbosche.de/news</link>
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 Gesetzlich verjähren Ansprüche im Mietverhältnis bereits nach 6 Monaten. Bei der Beschädigung von Gemeinschaftseigentum der Vermieter beträgt die Verjährung dagegen 3 Jahre (BGH VIII ZR 349/10. &amp;Auml;hnliche Themen Drohende Verjährung...</description>
		<language>de-de</language>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 01:00:00 +0100</pubDate>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
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