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Wer als Fluglotse seine Pausen nachts mehrfach deutlich überzieht, kann deswegen fristlos gekündigt werden. Der Lotse hatte seine Pause mehrfach um zwanzig Minuten bis zu eine Stunde überzogen. Das Arbeitsgericht gab dem Fluglotsen in I. Instanz Recht und erklärte die Kündigung für unwirksam. Erst in der II. Instanz wurde die Kündigung durch das Landesarbeitsgericht bestätigt.

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Eingestellt am 26.07.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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