Schmerzensgeld: Frisöre haften schärfer

Für eine misslungene Haarentkrausung hat das OLG Bremen ein Schmerzensgeld in Höhe von 4000,00 Euro zuerkannt. Die Klägerin erlitt allerdings Verätzungen der Kopfhaut und musste über sechs Monate eine Perücke tragen (OLG Bremen v.11.7.2011 3 U 69/10).


Eingestellt am 05.09.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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