Selbstmordversuch schützt nicht vor Strafprozess

Manche Menschen glauben, ein Selbstmordversuch könnte den Strafprozess gegen sie stoppen. Das ist nicht richtig. Wer einen Selbstmordversuch unternimmt, entfernt sich unerlaubt vom Strafprozess. Bei unerlaubtem Entfernen kann in Abwesenheit verurteilt werden (vgl. BGH Beschl. v. 25.7.2011 1 StR 631/10). Wie der einzelne mit dem Strafprozess fertig wird, ist mit einem erfahrenen Strafverteidiger abzuklären. Gegebenenfalls ist psychiatrische oder seelsorgerische Hilfe zu besorgen.


Eingestellt am 10.10.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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