Verkehsrecht: Mietwagenkosten Unfallersatztarif

Unter Juristen wird der Streit um die Kosten des Mietwagens nach einem Verkehrsunfall öfters als "Mietwagenkrieg" bezeichnet. Hintergrund sind die Mietwagentarife der Autovermieter, die oft als Unfallersatztarif bezeichnet werden. Die Unfallersatztarife liegen zumeist deutlich über den normalen Mietwagenpreisen. Die Mietwagenunternehmen lassen sich gleich zu Beginn des Mietvertrages vom Unfallgeschädigten eine Abtretungserklärung gegen die gegnerische Versicherung unterzeichnen. Dann versuchen sie auf eigene Kappe, die Mietwagenkosten bei der gegnerischen Versicherung einzuklagen. Dieses Vorgehen wurde bisher von den Gericht nicht gerade begrüßt, aber doch überwiegend hingenommen. Neuerdings tauchen immer häufiger Bedenken unter den Juristen auf. In Frage steht, ob die Mietwagenfirmen nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz, also gegen die gesetzliche Rechtsbesorgungszuständigkeit der Rechtsanwälte verstoßen. Es gibt nämlich Autovermieter, die einen großen Anteil ihrer Umsätze nur mit dem Einklagen der Unfallersatztarife erwirtschaften. Gegen dieses Geschäftsmodell wird angeführt, dass es sich nicht um Geschäfte der Vermieterfirma handelt, denn der Mieter ist immer noch der Schuldner. Damit würde die Autovermietung die fremden Geschäfte ihrer Mieter betreiben. Gerade das sollten aber nur ausgebildete Rechtsanwälte tun. Der wirtschaftliche Hintergrund ist, dass die Mietwagenfirmen auf diese Art selbst erhebliche Rechnungen schreiben, die sie dann gegen die Versicherung und gegen den Mieter durchsetzen können. Der Mieter bleibt nämlich in der Haftung, wenn der Prozess gegen die Versicherung verloren wird.


Eingestellt am 27.10.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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