"Whistleblowing" – Streit um außerordentliche Kündigung einer Altenpflegerin durch Vergleich beendet

Arbeitsrecht [25.05.2012]

"Whistleblowing" – Streit um außerordentliche Kündigung einer Altenpflegerin durch Vergleich beendet

Altenpflegerin erhält Abfindung im hohen fünfstelligen Bereich

Der über Jahre andauernde Streit um die Kündigung einer Altenpflegerin, die ihrem Arbeitgeber Missstände im Pflegebereich vorgeworfen hat, wurde nun durch einen Vergleich vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg beendet.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Altenpflegerin mehrfach auf Missstände im Pflegebereich hingewiesen und Strafanzeige gegen ihren Arbeitgeber gestellt und ihm unter anderem Betrug in Bezug auf die Dokumentation der Pflegeleistungen vorgeworfen.

LAG: Kündigung wegen Loyalitätspflichtsverletzungen rechtmäßig

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erklärte mit Entscheidung vom 28. März 2006 die fristlose Kündigung wegen Loyalitätspflichtsverletzungen für rechtmäßig.

EGMR rügt Verletzung von Artikel 10 (Freiheit der Meinungsäußerung) der Europäischen Menschenrechtskonvention

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrecht sah die Kündigung in seiner Entscheidung vom 21. Juli 2011 jedoch als ungerechtfertigt an und rügte eine Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung gemäß Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Streit durch Vergleich beendet

Die Parteien haben letztlich vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg alle zwischen ihnen schwebenden Rechtsstreitigkeiten durch einen Vergleich erledigt. Die Einigung der Parteien sieht vor, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin durch ordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen gegen Zahlung einer Abfindung im hohen fünfstelligen Bereich mit dem 31. März 2005 endete.

Vorinstanzen:

Arbeitsgericht Berlin, Urteil v. 03.08.2005 - 35 Ca 3077/05 -
Kündigung wegen Loyalitätspflichtverletzung wirksam (Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil v. 28.3.2006 - 7 Sa 1884/05 -)
Bundesarbeitsgericht, Beschluss v. 06.06.2007 - 4 AZN 487/06 -
Fristlose Kündigung einer Arbeitnehmerin wegen der Veröffentlichung von Missständen bei ihrem Arbeitgeber verstößt gegen die Menschenrechtskonvention (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil v. 21.7.2011 - 28274/08 -)

Angaben zum Gericht:

Gericht: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

Entscheidungsart: Vergleich

Datum: 24.05.2012

Aktenzeichen: 25 Sa 2138/11



Eingestellt am 29.05.2012 von Rechtsanwalt Bosche
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