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Wirtschaftsstrafrecht: Verlustgefahr bei betrügerischer Kapitalerhöhung
Wirft die Ermittlungsbehörde eine betrügerische Kapitalerhöhung vor, so muss festgestellt werden, inwieweit eine Vergrößerung der Verlustgefahr bei Risikogeschäften gerade das Synallagma des Schadens darstellt (BGH v. 14.04.2011 - 2 StR 616/10).
Eingestellt am 25.07.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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