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		<title>Kommentare zu Zungenkuss ist keine beischlafähnliche Handlung</title>
		<link>http://www.rechtsanwaltbosche.de/news</link>
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 Eine besondere Strafschärfung kann es geben, wenn im Falle des sexuellen Missbrauchs beischlafähnliche Handlungen wie z.B. der Oralverkehr festgestellt werden. Ein Zungenkuss gehört nicht zu den Strafschärfungen, weil er nicht...</description>
		<language>de-de</language>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 01:00:00 +0100</pubDate>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
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