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Zweites Insolvenzverfahren parallel möglich
Ein Schuldner kann zwei Insolvenzverfahren gegen sich laufen haben. Diese Konstellation kommt vor, wenn der Insolvenzverwalter erklärt, ein Vermögen gehört nicht zur ersten Insolvenzmasse, weil sie aus einer selbständigen Tätigkeit stamme. In diesem Fall ist die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beschränkt auf das Vermögen aus der selbständigen Tätigeit zulässig (BGH Beschl. v. 09.06.2011 IX ZB 175/10).
Eingestellt am 29.07.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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