Anwalt Corona Krise

Bei Problemen mit der Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht stehe ich Ihnen zur Verfügung indem Sie wählen oder einfach auf die Nummer tippen: 01708151998.

Behörden und Polizei setzen gegenüber Bürgern zur Zeit massive Eingriffe in Grundrechte durch. Die Rechtmäßigkeit dieser Eingriffe ist völlig offen. Formal stützen sich die Eingriffe auf Verordnungen, welche im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes erlassen wurden. Leider ist bei den Behörden wie immer die Haltung anzutreffen: Wir haben eine Verordnung und ein Gesetz, also ist alles in Ordnung. Dem ist jedoch nicht so. Jede Anordnung hat im Einzelfall die mindestens 20 Grundrechte des Bürgers zu beachten. Ob dies der Fall ist, kann der Vollstreckungsbeamte unmöglich vor Ort beurteilen. Dem Bürger bleibt wie immer nur die Möglichkeit, einstweilen dem "Befehl" zu folgen und nachträglich Rechtsschutz zu suchen. Wir raten daher, zunächst die Anordnungen zu befolgen, denn andernfalls begehen Sie womöglich einen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Wir wehren uns für Sie bei Strafanzeigen und Bußgeldern bei angeblichen Verstößen gegen Verbote und Auflagen im Zuge der Corona- Maßnahmen.
Die Grundrechte sind nicht außer Kraft gesetzt.
Wir verteidigen Sie auch gegen die existenzbedrohenden Beschränkungen Ihres Gewerbes und Ihres Berufes.

Die Verhänung der nachfolgenden Bußgelder droht Ihnen:

• Ausweispflicht Verstoß: Bußgeld 25 - 75 €
• Besuchsverbot in Kliniken und Seniorenheimen Verstoß: Bußgeld 100 – 1000 Euro
• Bibliothek, Mensa, Uni,betreiben: Bußgeld 1000 - 10 000 Euro
• Fehlende Anwesenheitsliste Bußgeld 50 - 500 Euro
• Sauna, Solarium Fitnessstudio öffnen: Bußgeld 1000 - 10 000 Euro
• Gaststätte, Shisha-Bar öffnen: Bußgeld 1000 - 10 000 Euro
• Geschäfte öffnen (außer Supermarkt, Apotheke etc.): Bußgeld 1000 – 10 000 Euro
• Hotelbetten für Touristen reservieren: Bußgeld 1000 - 10 000 Euro
• Nicht zu Hause geblieben (Ausbruch aus Wohnhaft): Bußgeld 50 - 500 Euro
• Teilnahme an Veranstaltung: Bußgeld 50 - 500 Euro
• Warteschlange ohne Sicherheitsabstände zugelassen: Bußgeld 250 - 2500 Euro
• Veranstaltung durchführen: Bußgeld 500 - 2500 Euro
• Unterschreitung des 1,5-Meter-Mindestabstands: Bußgeld 50 -500 Euro