Betäubungsmittelstrafrecht/ Hanf/ Haschisch/ Fahrerlaubnis
Die Auflockerung der Strafverfolgung im Bereich der Hanfprodukte durch das Bundesverfassungsgericht hatte für den einfachen Konsumenten eine erhebliche Entlastung zur Folge. Der einfache Konsum wird kaum noch strafrechlich verfolgt. Eine Nebenschiene der quasi- Strafverfolgung wird immer öfters auch im liberalen Norden Deutschlands gefahren: Das "Führerscheinstrafrecht". Das bedeutet: Lässt die Polizei in Befolgung der verfassungsgerichtlichen Urteile den einfachen Konsumenten laufen, so bindet das nicht die Führerscheinbehörde. Die Fahrerlaubnisbehörden ordnen immer häufiger die Entziehung der Fahrerlaubnis an oder verlangen eine medizinisch- psychologische Untersuchung, die gefürchtete MPU. Da THC- und seine Metaboliten anders als bei Alkohol nicht schon nach Stunden aus dem Blut verschwinden, ist die Einwirkung auf die Fahrerlaubnis eine schwere Folge, welche dem früheren Strafverfahren kaum nachsteht. Während dem Alkoholkonsumenten schon nach Stunden kein Vorwurf des Fahrens unter Drogeneinfluß gemacht werden kann, kann dieser Vorwurf bei einem THC- Konsumenten noch nach Wochen gemacht werden.
Sobald die Fahrerlaubnisbehörde gegen Sie "ermittelt" sollten Sie anwaltliche Hilfe aufsuchen.
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