Internet Strafrecht/ Urheberstrafrecht

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Mit Drop& Drag, copy & paste kann auf technisch einfachster Ebene ein ganzes Bündel von Straftaten begangen werden. In Frage kommen die speziellen Strafvorschriften im Kunst- und Urhebergesetz und im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Streng genommen ist jede unerlaubt hergestellte Kopie einer Internetseite oder einer Video- bzw. einer Audiodatei eine Urheberrechtsverletzung, welche strafrechtlich verfolgt werden kann. Selbstverständlich gefährdet jede enge Betrachtung die Existenz des Internet: Gerade der schnelle Austausch von Informationen ist Sinn und Zweck des Internet. Leider sehen das viele Juristen anders. Es wird so getan, als handele es sich um das unerlaubte Kopieren von Büchern. Es sei schließlich genauso einach, ein Buch mit einem herkömmlichen Kopierer zu kopieren, wie eine Seite im Internet. Das Kopieren von Büchern ist schon immer strafbar gewesen. Da das Kopieren von Büchern auch strafbar sei, müsse auch das Kopieren von Internetinhalten strafbar sein. Diese Argumentation ist aber falsch. Das Kopieren von Büchern ist nicht im Ansatz so einfach wie das Kopieren einer Internetseite. Außerdem weiß jeder Internet- Nutzer, dass seine Seiten sehr einfach kopiert und vervielfältigt werden können: Niemand ist gezwungen das Internet zu benutzen.

Bei Vorwürfen aus dem Bereich der angeblichen Urheberrechtsverletzung wird der Verdächtige zumeist von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft angeschrieben. Unangemeldete Durchsuchungen sind selten, aber nicht ganz ausgeschlossen. Durchsuchungen kommen vor allem dann vor, wenn die Gefahr der Beweismittelvernichtung angenommen wird.

Amtliche Vorwürfe aus dem Bereich der Kunst- und Urheberrechtsverletzungen sollten sehr ernst genommen werden: Da die Behörden und Staatsanwaltschaften zur Wirtschaftsförderung eine grundsätzlich liberale Haltung zu der vergleichsweise neuen Technologie des Internet einnehmen, ist ein Ermittlungsverfahren die Ausnahme. Umgekehrt ausgedrückt bedeutet dies: Wenn hier ermittelt wird, dann muss schon einiges passiert sein. Der Wind wird also rau.

Sie sollten bei strafrechtlichen Ermittlungen aus dem Bereich des Internet daher sofort einen Verteidiger beauftragen.

Ich stehe Ihnen jedenfalls bereits am Telefon mit sofortigen Auskünften zur Verfügung:
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