Bei Problemen mit der Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht stehe ich Ihnen zur Verfügung indem Sie wählen oder einfach auf die Nummer tippen:01708151998.

Anwalt für Strafrecht in Berlin

Als erfahrener Strafverteidiger in Berlin mit einem Büro in Friedrichshain, einem Büro in Spandau und einem Büro in Charlottenburg kann ich Sie in Ihrer Strafsache optimal bei der Polizei und bei Gericht verteidigen und vertreten.
Wenn Sie ein Problem mit dem Strafrecht haben, rufen Sie gleich an. Ich berate Sie am Telefon bereits so, dass Sie keine Fehler bei Vernehmungen und Aussagen machen.
Eine erste Übersicht zum richtigen Verhalten in einem Strafverfahren schildere ich nachfolgend. Für alle Straftaten gilt in Deutschland die Strafprozessordnung. Daher sind die geschilderten Abläufe für alle Strafverfahren ähnlich, unabhängig davon, ob es sich um einen Ladendiebstahl oder um ein schweres Verbrechen handelt. Auf unseren Seiten finden Sie darüber hinaus eine Sammlung von rechtlichen Begriffen und aktuellen Urteilen. Natürlich stehen wir auch für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Was sollten Sie tun, wenn Sie von einem gegen Sie gerichteten Strafverfahren erfahren ?

Ein Strafverfahren hat immer einschneidende Konsequenzen. Wenn Sie die Arbeit von Ermittlungsbeamten nicht kennen, können Sie mit wenigen Worten bereits eine deutliche Verschlechterung Ihrer Position erreichen.

Was sollten Sie tun, wenn Sie in einem Anhörungsbogen beschuldigt werden ?

Die Polizei verschickt in vielen Fällen einen Anhörungsbogen, in dem sich die Beschuldigten äußern sollen. Was viele nicht wissen: Der Beschuldigte muss gar keine Angaben machen. Daher sollten Sie nicht antworten. Wenn Sie mich jetzt als Verteidiger beauftragen, werde ich zuerst einmal die Akte anfordern. Strafverteidiger haben das Recht auf Akteneinsicht. So soll erreicht werden, dass Sie sich nicht selbst belasten. Nach Akteneinsicht können genau die Umstände fehlerlos vorgetragen werden, die Sie wirklich entlasten.

Was sollten Sie tun, wenn Ihnen die Polizei eine Vorladung schickt ?

Wenn Sie als Beschuldigter eine Vorladung von der Polizei erhalten, dann haben Sie natürlich Angst. Als Beschuldigter haben Sie aber das Recht, gar keine Angaben zu machen. Die Ermittlungsbehörden (auch Zoll, Finanzamt, die Bundespolizei und einige andere Behörden) sind dafür errichtet worden, Straftaten zu ermitteln. Ermittlungsbehörden sind nicht dazu da, Sie zu entlasten. Es sind eben keine "Entlastungsbehörden". Die Entlastung von Beschuldigen ist die Aufgabe der Strafverteidiger. Auch wenn Sie glauben, absolut nichts Böses getan zu haben, versucht der Ermittlungsbeamte Sie so lange zu löchern, bis er Merkmale einer Straftat gefunden hat. Wenn er Merkmale einer Straftat gefunden hat, kann er die Akte schließen und unkompliziert an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Wenn er keine Anhaltspunkte für eine Straftat findet, muss er zumeist weitere Ermittlungen anstellen. Er kann nämlich nicht einfach nichts mehr unternehmen. Er muss weiter ermitteln, sonst droht ihm selbst eine Verfolgung wegen Strafvereitelung im Amt. Wenn er also Anhaltspunkte einer Straftat gegen Sie findet, ist er die Akte los, und Sie haben ein Strafverfahren am Hals. So werden zum Beispiel andauernd Leute wegen Unfallflucht oder unterlassener Hilfeleistung verurteilt, weil sie sich als Zeugen oder sogar Geschädigte vom Unfallort entfernt haben ! Der Polizist fragt zum Beispiel: "Und Sie sind einfach weitergegangen ?" Antworten Sie mit "Ja", dann ist die Folge ein Strafverfahren. Wenn Sie mich beauftragen, werde ich Ihr Schweigerecht durchsetzen. Ich werde den Termin bei der Polizei absagen und die Akte anfordern. Anschließend werde ich mich mit Ihnen treffen und gegebenenfalls später eine Einlassung für Sie anfertigen, die Sie in jedem Fall schützt.

Wie sollten Sie sich verhalten, wenn Sie im Ermittlungsverfahren nichts unternommen haben ?

Wenn Sie im Ermittlungsverfahren nichts unternommen haben, dann haben Sie jetzt ein Strafverfahren durchzustehen. Entweder erlässt das Gericht einen Strafbefehl gegen Sie, oder es stellt Ihnen eine Anklageschrift zu. Spätestens jetzt sollten Sie mich mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Im Falle des Strafbefehls haben Sie genau zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen. Geht Ihnen die Anklageschrift zu, so lädt Sie der Richter oft gleich zu einem Hauptverhandlungstermin. Sie sollten mich spätestens jetzt beauftragen. Im nun anstehenden Hauptverfahren muss Ihnen der Staat nachweisen, dass Sie eine Straftat begangen haben. Dies kann er am besten mit unbedachten Aussagen des Beschuldigten ! Im Hauptverfahren bei dem Amtsgericht gibt es für Verteidiger vielfältige Möglichkeiten auf das Verfahren einzuwirken. Für den Angeklagten ist es zum Beispiel unmöglich, mit einem Staatsanwalt oder Richter zu telefonieren um auf gleicher Höhe den Fall zu verhandeln. Wenn ich Sie verteidige, werde ich mit den Beteiligten in jedem Verfahrensabschnitt Kontakt aufnehmen. Ich werde auf eine Einstellung des Verfahrens oder eine milde Bestrafung hinwirken. Dabei werde ich Sie vor Selbstbelastungen schützen und dafür sorgen, dass die Ermittlungsbehörden sorgfältig arbeiten. Dadurch kommen oft Ermittlungsfehler heraus, die Ihre Bestrafung komplett in Frage stellen und einen Freispruch erzwingen oder eine deutlich mildere Rechtsfolge als eine Strafe ermöglichen: Eine Einstellung wegen Geringfügigkeit, eine Einstellung mit Geldauflage oder eine Verwarnung mit Strafvorbehalt um nur einige zu nennen.

Können Sie sich überhaupt einen Verteidiger leisten ?

Ja ! Es gibt gesetzliche Gebührentabellen, die in den meisten Fällen für die Arbeit eines Verteidiger ausreichen. Wenn Sie mich beauftragen, werde ich Sie gleich über die erwartbaren Kosten aufklären. Sie werden dabei sofort sehen, dass Sie sich mich leisten können und Ihre Zahlungsfähigkeit nicht überlastet wird.