Betäubungsmittelstrafrecht/ Hanf/ Haschisch/ Fahrerlaubnis

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Wie wird bei Drogen im Straßenverkehr ermittelt ?

Die Polizei überwacht zum Beispiel in bürgerlicher Kleidung die meisten Drogenumschlagsplätze in Berlin. Die Beamten sind von anderen Bürgern kaum zu unterscheiden. Meistens sitzen die Ermittlungsbeamten in ebenfalls nicht als Polizeifahrzeuge erkennbaren Autos. Verlässt nun eine verdächtig aussehende Person den Ort, so wartet die Polizei zunächst ab, ob sich die Person in ein Auto setzt. Macht sie dies, so fährt die Polizei eine kurze Strecke hinterher, und hält dann das Fahrzeug an. Die Polizei hat davon weit mehr, als einen Fußgänger mit Drogen anzuhalten. Bei einem Fußgänger ist nur eine Verfolgung wegen Drogenbesitzes möglich. Diese wird aber von der Staatsanwaltschaft in den meisten Fällen wegen Geringfügigkeit eingestellt. Bei einem Autofahrer hingegen kann die Fahrerlaubnis eingezogen werden. Dafür lohnt sich der Einsatz.

Wie sollte ein Autofahrer reagieren, der von der Polizei auf Drogenverdacht kontrolliert wird ?

Oft wird die Polizei einfach fragen, ob der Autofahrer Drogen genommen hat. In vielen Fällen geben die Betroffenen einfach den Drogenbesitz und den Konsum zu. Wird beides abgestritten, führt die Polizei den sogenannten "Romberg- Test" durch. Der Autofahrer wird verschiedenen Tests unterworfen. Seine Augen werden auf Rötung untersucht, es wird geprüft, ob er noch mit einem Finger seine Nasenspitze trifft, oder er noch auf einem Bein stehen oder eine gerade Linie entlang gehen kann.
Immerhin: Wer also den Drogenkonsum abstreitet, bekommt weitere Chancen sich zu bewähren. Denn, besteht er auch den Romberg- Test, so lassen ihn die Polizisten oft ganz laufen. Der Führerschein ist gerettet, zwei belastende Verfahren sind vermieden.
Fällt der Romberg- Test positiv aus, zeigen sich also Symptome des Drogenkonsums, so wird um Zustimmung zu einer Blutuntersuchung gebeten. Wird diese Blutuntersuchung verweigert, so muss ein richterlicher Beschluss zur zwangsweisen Blutentnahme eingeholt werden. Und dieser Weg ist für die Polizei schwieriger. Es gelten die gleichen Grundsätze wie bei der richterlichen Anordnung bei Verdacht der Trunkenheit.
Das Prozedere der angeordneten Blutabnahme ist fehleranfällig. Die Blutentnahme kann auch negativ ausfallen oder ein falsch- negatives Ergebnis zeigen. Beides ist für den Beschuldigten von größtem Nutzen. Wer also höflich aber bestimmt abstreitet und eine richterliche Anordnung verlangt, hat die besseren Karten, als derjenige, der alles "zugibt".