Internet Strafrecht/ Wettbewerbsstrafrecht

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Das Wettbewerbsstrafrechtrecht greift massiv in die freie Marktwirtschaft ein. Marktteilnehmern wird verboten, in einer bestimmten Art und Weise für ihr Produkt oder ihre Dienstleistung Werbung zu machen, eben unlautere Werbung zu "treiben". Anzeigen gehen zumeist von "neidischen" Wettbewerbsteilnehmern aus. In Deutschland hätte das Internet nicht erfunden werden können. Die Zeitungen hätten das Internet sofort als unlauteren Wettbewerb um Anzeigenkunden verbieten lassen. Weil die Freiheit des Internet aber von den USA ausgegangen ist, mussten sich die deutschen Verlage zähneknirschend damit arrangieren.

Die behaupteten angeblichen Verstöße wegen unlauteren Wettbewerbes sind Legion. Das Gesetz bestimmt nicht, was lauterer, und was unlauterer Wettbewerb ist. Jede neue Idee steht in Deutschland grundsätzlich unter dem Verdacht, unlauter zu sein.

Da es oft um Marktanteile in Millionenhöhe geht, ist der Druck entsprechend hoch. Die beteiligten Firmen können es sich leisten, Strafanzeige über Strafanzeige an Polizei und Staatsanwaltschaft zu senden. Gibt die "genervte" Behörde auch nur einer Anzeige nach, so hat der Beschuldigte ein gewaltiges Problem. Kommt es zu einer strafrechtlichen Verurteilung, so ist der anschließende Schadenersatzprozess in existenzgefährdener Höhe nahezu sicher.

Wenn Ihnen der Vorwurf einer wettbewerblichen Straftat gemacht wird, zögern Sie nicht mit einem Anruf. Ich helfe Ihnen bereits am Telefon weiter:
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