Rechtsanwalt beim Vorwurf Trunkenheit im Verkehr
Alkohol am Steuer
Wer unter Alkoholeinfluss ein Fahrzeug führt, muss mit ernsten Konsequenzen rechnen – sowohl strafrechtlich als auch führerscheinrechtlich. Rechtsanwalt Bosche in Berlin hilft Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und möglichen Schaden zu begrenzen.
Welche Promillegrenzen gelten?
- 0,3 ‰ – relative Fahruntüchtigkeit (bei Ausfallerscheinungen)
- 0,5 ‰ – Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld und Fahrverbot
- 1,1 ‰ – absolute Fahruntüchtigkeit (Straftat)
- Ab 1,6 ‰ – verpflichtende MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung)
Welche Strafen drohen?
Je nach Promillewert, Fahrweise und Vorstrafen können folgende Konsequenzen drohen:
- Geldstrafe oder Freiheitsstrafe (bei Wiederholung)
- Entziehung der Fahrerlaubnis und Sperrfrist
- Punkte in Flensburg
- Anordnung der MPU
Was tun nach der Kontrolle?
Bewahren Sie Ruhe – und machen Sie keine Angaben zur Sache. Sie haben das Recht zu schweigen. Kontaktieren Sie so früh wie möglich einen Strafverteidiger, um Fehler zu vermeiden.
Wie kann ich mich verteidigen?
Ich prüfe, ob die Messung korrekt war, ob Verfahrensfehler vorliegen oder ob mildernde Umstände greifen. Ziel ist es, die Strafe zu minimieren oder das Verfahren ganz einzustellen.
Ein Fehltritt muss nicht das Ende Ihrer Mobilität bedeuten.
Jetzt anwaltliche Hilfe sichern
Wenn es um Ihren Führerschein geht, wenn Punkte drohen oder wenn ein Fahrverbot angeordnet werden soll: Es wäre gefährlich, nicht gleich anzurufen. Es kann sein, dass sofort Rechtsmittel ergriffen werden müssen. In vielen Fällen bestimmt das geltende Recht, dass alleine das längere Abwarten zum Verlust des Rechts führt. So kann es darauf ankommen, sogleich ein vorläufiges Fahrverbot anzugreifen oder die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis zu beantragen. Selbstverständlich sind alle kurzen Fristen bei einem Strafbefehl oder Bußgeldbescheid einzuhalten. Beauftragen Sie uns gleich, dann haben Sie bereits alle Verfahrensfragen gelöst!
Einen kleinen Verhaltenskodex beim Beginn eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens finden Sie hier.

