Anwalt für Verkehrsrecht in Friedrichshain- Kreuzberg

Bei Problemen mit der Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht stehe ich Ihnen zur Verfügung indem Sie wählen oder einfach auf die Nummer tippen: 01708151998.

Als Anwalt auf dem Gebiet des Verkehrsrechts bin ich seit 1997 intensiv und erfolgreich für meine Mandanten tätig. Ich wende Fahrverbote ab, erreiche die Rückerlangung der Fahrerlaubnis und setze hohe Schadenersatzansprüche durch, um nur das Wichtigste zu nennen. Sie können mich fast immer unter 030 618 39 60 erreichen, da die Nummer auf mein Handy weitergeleitet wird. Wenn Sie am Wochenende oder abends von der Polizei angehalten oder in einen Unfall verwickelt werden, rufen Sie am nächsten Werktag schnell an. In der Warschauer Straße 66 in 10243 Berlin bin ich auch persönlich optimal für Sie zu erreichen.

Wenn es um Ihren Führerschein geht, wenn Punkte drohen oder wenn ein Fahrverbot angeordnet werden soll: Es wäre gefährlich, nicht gleich anzurufen. Es kann sein, dass sofort Rechtsmittel ergriffen werden müssen. In vielen Fällen bestimmt das geltende Recht, dass alleine das längere Abwarten zum Verlust des Rechts führt. So kann es darauf ankommen, sogleich ein vorläufiges Fahrverbot anzugreifen oder die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis zu beantragen. Selbstverständlich sind alle kurzen Fristen bei einem Strafbefehl oder Bußgeldbescheid einzuhalten. Beauftragen Sie uns gleich, dann haben Sie bereits alle Verfahrensfragen gelöst!
Einen kleinen Verhaltenskodex beim Beginn eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens finden Sie hier.