Wenigstens anhören

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Der Anhörungsbogen im Bußgeld- und Strafverfahren

Ein gegen den Bürger gerichtetes staatliches Verfahren muss zunächst einmal einen Vorwurf enthalten. Der Vorwurf kann nur darin liegen, gegen ein Gesetz des Staates verstoßen zu haben. Ein Vorwurf wird sprichwörtlich in Ihren Briefkasten eingeworfen. Wenn Sie den Brief öffnen, so können Sie dort die Vorschrift lesen, gegen die Sie angeblich verstoßen haben sollen. Das Grundgesetz zwingt den Staat nun aber, Sie zu dem Vorwurf anzuhören. Es hat mit Gerechtigkeit nichts zu tun, wenn man Sie nicht einmal zu Wort kommen lässt. Aber: Das Äußerungsrecht ist ein zweischneidiges Schwert. Sobald Sie selbst Äußerungen gemacht haben, kommen Sie nur noch schwer davon los. Ein Geständnis wird jede Behörde und jeder Richter gegen Sie verwenden. In Spielfilmen heißt es daher immer, dass alles, was Sie sagen gegen Sie verwendet wird. Genau so ist es, und leider noch etwas schlimmer. Denn nicht nur, wenn Sie ganz offiziell alles "zugeben" wird von einem Geständnis ausgegangen. Auch, wenn Sie alles abstreiten und sich nur leicht verfänglich äußern: Ein juristisch vorgebildeter Sachbearbeiter bastelt Ihre Worte auseinander und legt Ihre Worte gegen Sie aus. Freie Rechtsanwälte sind darauf geschult, Sie vor selbstbelastenden Angaben zu schützen. Sie sollten also zunächst überhaupt keine Angaben machen. Geht Ihnen ein Anhörungsbogen zu: Rufen Sie an. Ich helfe Ihnen gerne weiter.