Der Autokauf

Bei Problemen mit dem Autokauf stehe ich Ihnen zur Verfügung indem Sie wählen oder einfach auf die Nummer tippen:01708151998.

Was sollten Sie unternehmen, wenn Sie mit einem gekauften Fahrzeug nicht zufrieden sind ?

Sie sollten zunächst schauen, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen. Beim Autokauf kommt es fast immer auf gerichtliche Gutachten an. Gutachten sind teuer. Die Prozesskosten sind hoch. Ohne Rechtsschutzversicherung nehmen wir bereits keine Fälle an. Wenn Sie alles richtig machen wollen, dann schließen Sie bereits eine ausreichende Zeit vor dem Kauf eines Autos eine Rechtsschutzversicherung ab. Ohne Rechtsschutzversicherung ist das Risiko unkalkulierbar, weil niemand weiß, welche Gerichtskosten auf ihn zukommen. Ein gerichtliches Sachverständigengutachten kostet alleine 2000,00 Euro oder mehr.

Das Gesetz kennt die Rückgabe des Fahrzeuges und die Rückerstattung des Kaufpreises. Das Gesetz benennt den Rücktritt vom Kaufvertrag und den Widerruf. Das Gesetz kennt auch die Herabsetzung des Kaufpreises, den Schadenersatz und die Anfechtung des Vertrages wegen Täuschung und Irrtum. Alle diese Rechtsinstitute haben unterschiedliche Voraussetzungen. Bei unrichtiger Anwendung der Regeln können Sie den ganzen Anspruch verlieren!

Es steht nämlich nicht fest, was gerade in Ihrem Fall das richtige "Rechtsmittel" ist. Um die Chancen abzuschätzen, ist auch Psyche der Verkäufer zu berücksichtigen. Aus dem gesamten Verhalten der Beteiligten muss eine Einschätzung gewonnen werden, welcher Weg der beste für Sie ist.

Der Kauf eines Fahrzeuges ist für fast alle Bürger eine starke finanzielle Belastung. Ist das Fahrzeug mangelhaft, so gerät sehr schnell die ganze Lebensplanung in Schieflage: Die Arbeitsstelle kann schlechter erreicht werden, das Geschäft kann nicht betrieben werden, hohe Kredite müssen bedient werden, um nur einige Folgen zu nennen.

Der Grund für meine Einschaltung liegt im Folgenden: Ich war einer der ersten Rechtsanwälte, die sich ab den 1990 Jahren mit dem kommerziellen Autohandel beschäftigt haben. Damals war das Geschäft noch nicht im Internet, sondern in wenigen Anzeigenblättern wie der konzentriert. Die Tricksereien wurden von mir immer besser erkannt. Strategien unseriöser "Partner" konnte ich bei Gericht und Behörden immer genauer beschreiben. Dadurch konnte ich die Rechte meiner Mandanten immer besser durchsetzen.

Wesentlich für alle Fälle ist:

Für die vollständige Rückgängigmachung gelten mitunter sehr kurze Fristen. Wenn der Vertrag z.B. angefochten werden muss, dann muss das innerhalb von längstens zwei Wochen nach Ihrer Kenntnis geschehen: "Unverzüglich" bestimmt das Gesetz! Eine Woche ist daher besser! Dabei ist es manchmal schon schwierig, Ihren Vertragspartner auszumachen. Wer steckt hinter der XY- GmbH ? Wer hat Ihnen gegenüber die Unfallfreiheit behauptet? Wer ist Erklärungsempfänger ? Wie stelle ich eine Anfechtungserklärung oder Rücktrittserklärung beweisfest zu? Solche Fragen zu beantworten kostet Zeit. Zeit, die Sie absolut nicht haben, wenn Erklärungen abgegeben werden müssen.

Kommt eine Anfechtung nicht in Frage, so müssen Sie ebenfalls die kurzen gesetzlichen Beweislastregeln von maximal 6 Monaten beachten. Ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate ist für den Käufer vorteilhaft: Das Gesetz geht davon aus, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war.

Wenn Sie eine Frage zum Autokauf haben, senden Sie mir eine Nachricht oder rufen Sie mich an.

Hier finden Sie zwei Links zu besonders häufigen Unstimmigkeiten.

Umgehung der Gewährleistung

Probleme beim Neuwagenkauf