Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht

Bei Problemen mit der Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht stehe ich Ihnen zur Verfügung indem Sie wählen oder einfach auf die Nummer tippen:01708151998.

Ich verteidige und vertrete Sie mit allen rechtlich zulässigen Mitteln gegen sämtliche Vorwürfe des Sexualstrafrechts an allen Strafgerichten und gegenüber allen Polizeibehörden in Deutschland. Zu meinen Schwerpunkten zählt die Verteidigung gegen Missbrauchsvorwürfe und Besitz und Verbreiten von Kinderpornografie. Ich bin mit einem Büro in Charlottenburg, einem Büro in Spandau und einem Büro in Friedrichshain fast immer für Sie erreichbar.

Meinen fast zwanzigjährigen Erfahrungsschatz auf dem Gebiet der Strafverteidigung und mein spezielles Studium der Kriminologie an der FU Berlin machen mich zu einem qualifizierten Verteidiger für Ihren Fall. Nachfolgend verdeutliche ich die Grundzüge und Hintergründe von Sexualstraftaten, damit Sie ungefähr wissen, woran Sie sind.

Das sogenannte Sexualstrafrecht heißt im Gesetz "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung". Die Strafdrohung ist immer hoch. Ganz überwiegend sind Männer die Beschuldigten. Als angebliche Opfer kommen männliche und weibliche Personen in Frage. Unter den Begriff des Sexualstrafrechts fallen Vorwürfe wie der sexuelle Missbrauch, die sexuelle Nötigung, die sexuelle Beleidigung ebenso wie auch die schwere Vergewaltigung oder Besitz und Verbreiten von Kinderpornographie. In den meisten Fällen drohen die höchsten Strafen, die das Strafgesetzbuch ermöglicht.
Häufig droht sogar die Sicherungsverwahrung nach der Haft.
Der Ermittlungsaufwand der Polizei steigt unter dem Druck der Öffentlichkeit. Bei dem Vorwurf des sexuellen Missbrauchs ist z.B. mit Untersuchungshaft zu rechnen. Die Gerichte gehen von Fluchtgefahr aus, weil die Strafdrohung so hoch ist. Auch die Verdunkelungsgefahr und Wiederholungsgefahr spielen eine Rolle.

Wie erfahren Sie vom Vorwurf einer Sexualstraftat ?

Sexualstraftaten werden häufig erst nach langer Zeit zur Anzeige gebracht. So beginnt beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs die Verjährung erst nach Volljährigkeit des angeblichen Opfers. Oft wenden sich die mutmaßlichen Opfer zunächst an Hilfeeinrichtungen oder an Lehrer und sonstige amtliche Personen. Von diesen werden sie dann zu einer Anzeige geradezu gedrängt. Stehen sich die Beteiligten Personen nämlich in einem Näheverhältnis gegenüber, so fällt eine Anzeige nicht gerade leicht. Oft macht auch die Aussicht auf ein üppiges Schmerzensgeld eine Anzeige bei der Polizei leichter.
Sind die Behauptungen der Anzeigenerstatter/ innen halbwegs nachvollziehbar, so hat der Beschuldigte ein gewaltiges Problem.
Der Beschuldigte erfährt von der Anzeige oft in drastischer Form: Er wird festgenommen. Sind die Anschuldigungen löchrig oder wiegen weniger schwer, dann wird dem Beschuldigten zunächst ein Anhörungsbogen oder eine Vorladung zur Polizei zugesandt.

Was können Sie tun ?

Wenn Sie in einer Haftanstalt sitzen, muss Ihnen die Möglichkeit eingeräumt werden, einen Verteidiger Ihrer Wahl zu beauftragen. In der Haftanstalt werden Sie unter anderem von Mithäftlingen, Verwandten und Bekannten bedrängt, sich den einen oder anderen "Gefängnisanwalt" zu nehmen. Auch der Richter droht gerne mit der Beiordnung eines "Pflichtverteidigers" binnen sieben Tagen, wenn Sie nicht selbst einen Verteidiger wählen. Wenn Sie in Ihrem Leben jemals standhaft sein mussten, dann jetzt. Lassen Sie sich nicht beirren. Sagen Sie nichts, bevor Sie einen Anwalt Ihrer Wahl kontaktiert haben ! Sie können vom Gefängnis aus telefonieren und schreiben. Bestehen Sie darauf, Ihren Anwalt selbst auszusuchen. Hören Sie nur auf Ihr Gefühl.
Wenn Sie nicht inhaftiert sind, suchen Sie sich sofort einen Verteidiger. Machen Sie auf keinen Fall Angaben zur Sache. Alles wird gegen Sie verwendet.

Was kann ich für Sie tun ?

Ich werde mit Ihnen einen Termin vereinbaren und die amtliche Ermittlungsakte einsehen. Nachdem ich die Akte kopiert habe, werde ich mit Ihnen das genaue Vorgehen besprechen. Ich werde prüfen, ob es für Sie sinnvoll ist, auf die Vorwürfe einzugehen. Ich werde angebliche Beweismittel auseinander nehmen und Ihre Beweismittel einbringen. Genau hier beginnt eine umfangreiche und tiefgründige Arbeit mit Zeugen, Gutachtern und gegebenenfalls Detektiven mit nur einem Ziel: Ihrer Freiheit.

Ich stehe Ihnen mit meinem Büro in Berlin Spandau und in Berlin Friedrichshain zur Verfügung. Ich besuche Sie auch in der Haftanstalt.

Tel.: 030 618 39 60 oder mobil 0170 815 1998
Fax: (030) 030 612 80 954

Richtiges Verhalten bei der Polizei
Speichern Öffnen Verhalten bei Kontakt mit der Polizei.pdf (6,92 kb)