Autoreparatur durch Fachwerkstatt erlaubt

Nach Unfällen wollen einige Versicherer nur die durchschnittlichen Reparaturkosten nicht markengebundener freier Werkstätten zahlen. Dem ist das Landgericht Göttingen entgegen getreten. Es hat in Einklang mit der Rechtssprechung der meisten Obergerichte bestimmt, dass sich der Unfallgeschädigte nicht auf eine "Billigreparatur" vertrösten lassen muss. Auch, wenn das Gutachten die Preise eines Fachbetriebes ansetzt, sind die "fiktiven" Kosten der Fachreparaturwerkstatt zu ersetzen.


Eingestellt am 25.10.2008 von Rechtsanwalt Bosche
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