Autokauf - Kauf unter Umgehung der Gewährleistung

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Die Literatur ist voll von Rechtssprechung zum Gebrauchtwagenkauf beim Autohändler. Der Händler versucht in aller Regel seiner Haftung zu entkommen. Die gesetzliche Gewährleistung steht den Geschäften des Autohändlers deutlich im Weg. So haftet der Händler beim Verkauf eines gebrauchten Fahrzeuges fast genau so umfassend wie bei einem Neufahrzeug ! Dagegen versuchen Händler Strategien zu entwickeln.
Nachfolgend schildere ich zwei relativ grobe Versuche, dem Verbraucherschutz zu entkommen.
Beim Privatverkauf kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden.
Der Händler tritt also als "Makler" zwischen den Privaten auf. Das Auto wird zunächst etwa bei einem Onlineportal inseriert und steht auf dem Gelände des Händlers. Ein offizielles Verkaufsschild hängt im Auto. Der Händler tritt auch als Verkäufer auf, zumindest hat der Kunde diesen Eindruck. Im Kaufvertrag erscheint dann als Verkäufer eine unbekannte Privatperson. Wird der Händler nicht darauf angesprochen, so erwähnt er diesen Umstand von sich aus gar nicht. So kommt ein Vertrag zwischen zwei Privatpersonen zustande, in dem die Gewährleistung ohne weiteres ausgeschlossen wird. Spricht der Kunde den Händler darauf an, so fällt dem Händler nebenbei auf, dass es sich um ein "Kommissionsgeschäft" handelt mit etwa den Worten: "Ach so, ja. Das Auto verkaufen wir im Auftrag. Stand auch im Internet. Ist aber ein sauberes Auto." Für den Kunden gilt: Vorsicht. Bei den wesentlichen Dingen des Vertrages, also den Vertragspartnern, ist nicht ganz sicher, ob sich die Gerichte sofort auf die Seite des Käufers stellen. Zwar wollen die Richter dem Gesetz zur Geltung verhelfen, sie achten andererseits aber auch auf den "freien Willen" der Vertragsparteien. Der Käufer muss ja nicht unterschreiben.

Ein weiterer Trick ist der Verkauf unter Geschäftsleuten. Auch zwischen Geschäftsleuten kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden. So wird dem Privatkäufer erzählt, dass dieses Auto nur an Geschäftsleute verkauft wird. Im Kaufvertrag wird dann bestimmt, dass der Kunde das Auto "gewerblich" oder "geschäftlich" nutzt, obwohl der Kunde vielleicht nur Arbeitnehmer, Beamter oder Student ist. Die Chancen des Kunden bei solchen Praktiken sind nicht schlecht.

Aber Achtung: Sollten Sie das Gefühl haben, dass an Ihrem soeben gekauften Auto etwas faul ist, melden Sie sich gleich. Es handelt sich um "knallhartes" Zivilrecht ohne jede Rücksicht auf soziale Umstände. Sie müssen z.B. sehr kurze Anfechtungsfristen beachten. Sie müssen genaue und zutreffende Erklärungen abgeben, um von dem Vertrag wieder los zu kommen. Machen Sie dabei Fehler, so hängen Sie an dem Vertrag und haben vielleicht viele tausend Euro in den Sand gesetzt.
Achtung: Beim Besitz einer Verkehrsrechtsschutzversicherung werden die Kosten eines Verfahrens übernommen !

Bei Fragen zum Autokauf rufen Sie mich an.