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Bewerbungen und Job Center
Der BGH hat im Bank- und Insolvenzrecht entschieden, dass ein Schuldner sich bei einer angemessenen Erwerbssuche ca. zwei bis dreimal pro Woche bewerben muss. Die Bewerbung nur alle drei Monate reicht nicht aus. Die Meldung als arbeitssuchend beim Job Center wird voraussgesetzt (BGH v. 19.05.2011 IX ZB 224/09).
Eingestellt am 21.07.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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