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Mietrecht: Neuer Mietspiegel nicht zu berücksichtigen
Der BGH ist der Ansicht, dass eine Mieterhöhung nicht scheitert, weil der Vermieter den neuen Mietspiegel nicht berücksichtigt hat. Der neue Mietspiegel war erst kurz vor der Mieterhöhung veröffentlicht worden (BGH VIII ZR 337/10).
Eingestellt am 05.09.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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