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Beugehaft in Berlin
Aufgabe der riesigen Strafverfolgungsbehörden ist es, Straftaten eigenständig zu ermitteln. Sehr viel einfacher ist es da, einen Zeugen einzusperren und ihn erst wieder frei zu lassen, wenn er geredet hat. Man nennt dies Beugehaft. Die Beugehaft widerpricht dem Leistungsgedanken ebenso wie dem Rechtsstaat. Beteiligte eine Straftat sind aber keine Zeugen. Sie dürfen lügen und schweigen. Also kann man sie nicht in Beugehaft nehmen. Um dies zu umgehen, werden viele Beteiligte einer Straftat schnell verurteilt, weil sie nach einem Urteil Zeugen sind. Dann darf man sie in Beugehaft nehmen. Immerhin verhindert das Berliner Kammergericht ein Abtriften des Rechtsstaates. Es hat nun geurteilt, dass bei der Beugehaft die Verhältnismäßigkeit genau zu beachten ist. Hat der verurteilte "Zeuge" angekündigt, er werde aufgrund eines kammergerichtlichen Beschlusses reden, so ist die Beugehaft unverhältnismäßig (KG v. 09.02.2011 Az 3 Ws 31/11).
Eingestellt am 01.08.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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