Bewerbungen und Job Center

Der BGH hat im Bank- und Insolvenzrecht entschieden, dass ein Schuldner sich bei einer angemessenen Erwerbssuche ca. zwei bis dreimal pro Woche bewerben muss. Die Bewerbung nur alle drei Monate reicht nicht aus. Die Meldung als arbeitssuchend beim Job Center wird voraussgesetzt (BGH v. 19.05.2011 IX ZB 224/09).

Eingestellt am 21.07.2011 von Rechtsanwalt Bosche
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)