Haftpflichtversicherung muss auch Kosten der Deckungsanfrage bei Rechtsschutzversicherung tragen

Immer wieder verzögern Haftpflichtversicherugen die Regulierung, obwohl ihre Eintrittpflicht deutlich ist.
Der Rechtsanwalt muss dann eine umfangreiche Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung des Mandanten beginnen und dieser einen Klageentwurf zusenden. Diese Arbeit kostet Geld und wurde bisher den Haftpflichtversicherungen meistens geschenkt. Das Amtsgericht Karlsruhe hat daher entschieden, dass auch diese Kosten vom Haftpflichtversicherer zu ersetzen sind. Wer es auf eine Klage ankommen läßt, der hat auch die Kosten hiefür zu tragen.


Eingestellt am 25.10.2008 von Rechtsanwalt Bosche
Trackback

Kommentar hinzufügen:

Ihr Kommentar wird nach Überprüfung veröffentlicht.
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.
Ihr Name:
Ihr Kommentar:
Registrieren: E-Mail Benachrichtigung bei neuen Kommentaren.
Registrierte Nutzer können Benachrichtigungen per Email
anfordern, unseren Newsletter abonnieren und weitere
Informationen erhalten.
Spamschutz: Bitte geben Sie die Zeichen auf dem Bild ein.
Neu laden

Wie viele Zeichen befinden sich im Bild?


Bewertung: 0,0 bei 0 Bewertungen.
Wie hilfreich fanden Sie diese Informationen?
(1=wenig hilfreich, 5=sehr hilfreich)