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Schadenersatz gegen Baufirma bei unterlassener Aufklärung
Ein Auftraggeber hat gegen eine Baufirma Schadenersatzansprüche, wenn diese nicht über einen entstandenen Riss in einer Bodenplatte unterrichtet. Dies gilt auch, wenn der Auftrag ordnungsgemäß ausgeführt wurde, die Baufirma aber erkennen konnte, dass es durch die Rissbildung zu winterlichen Bauzeitverzögerungen kommen könnte (BGH . 19.05.2011 VII ZR 24/08).
Eingestellt am 15.08.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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