Anwalt Blitzer, Rote Ampel, Rotlichtverstoß: Erfolg seit 1997
Sie sind geblitzt worden, sollen eine eine rote Ampel überfahren haben oder ein anderer Rotlichtverstoß wird Ihnen vorgeworfen? Ruren Sie gleich an. Tippen Sie oder wählen Sie meine Nummer: 01708151998.
Grundsätzlich gilt:
Rotlichtverstöße werden immer härter verfolgt. Je nachdem, wie lange die Zeit ist, die Sie angeblich zu spät über die rote Ampel gefahren sein sollen, desto härter können Sie bestraft werden. Wird bei Verstößen bis zu einer Sekunde noch von einer leichten bis mittleren Fahrlässigkeit ausgegangen, so kann ein Verstoß über eine Sekunde bereits den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit oder sogar den Vorwurf einer vorsätzlichen Tat auslösen. Bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz kann der Versicherungsschutz entfallen. Es drohen erhöhte Strafen und der Verlust der Fahrerlaubnis bzw. Fahrverbote. Wenn Ihnen ein Rotlichtverstoß vorgeworfen wird, helfe ich Ihnen schon am Telefon weiter.
Rotlichtverstöße werden einerseits im standardisierten Messverfahren ermittelt. Das bedeutet einfacher ausgedrückt: Maschinen und Roboter sollen die Verstöße feststellen.