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Beförderungserschleichen auch ohne Schleichen
Das Gesetz soll die Mächtigen zwingen, berechenbare Entscheidungen zu treffen. Nicht so bei der Beförderungserschleichung. In der U-Bahn wird derjenige bestraft, der ohne gültigen Fahrausweis unterwegs ist, auch, wenn er ganz offen zugibt, dass er schwarz fährt, z.B. durch T-Shirt- Aufdrucke. Das gesetzliche Merkmal "Erschleichen" wird solange bearbeitet, bis es "schleicht". Dann wird bestraft (vgl. KG v. 2.3.2011 (4) 1 Ss 32/11 (19/11).
Eingestellt am 04.10.2011 von Rechtsanwalt Bosche
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